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Die Rechte des Umgangsberechtigten
Einem Umgangsberechtigten darf nicht der der Umgang mit seinem Kind untersagt werden, weil er keinen Unterhalt zahlt, auch wenn er es eigentlich müsste. Andersherum darf das verweigerte Umgangsrecht ausgehend von dem betreuenden Elternteil oder vom Kind nicht zum Anlass genommen werden die Unterhaltszahlungen einzustellen.
