Mai
31

Sonnenstrom ohne eigene Photovoltaikanlagen


Viele Stromkonzerne arbeiten derzeit mit einer doppelten Vermarktungsstrategie. Einerseits sind sie Teilhabe an Photovoltaikanlagen, andererseits betreiben sie Kernkraftwerke und erzeugen Strom aus Braun- und Steinkohle. Gleiches gilt für die Angebote der großen Stromerzeuger. Anfänglich vernachlässigten diese die Nachfrage nach Ökostrom. Als sich jedoch herausstellte, dass etliche Verbrauche gerne mehr Geld bezahlen für Strom der Photovoltaikanlagen oder Windkrafträdern stammt, engagierten auch sie sich in diesem Sektor. Bei etlichen Bürgern ist das Bedürfnis vorhanden Strom aus Photovoltaikanlagen selbst zu erzeugen. Doch es gibt hierfür oft handfeste Hinderungsgründe. Beispielsweise weil die Ausrichtung der Dächer für Photovoltaikanlagen alles andere als optimal ist, oder die Interessenten in einer Eigentumswohnung leben. Während nur wenig der Eigentümer Photovoltaikanlagen gegenüber aufgeschlossen sind, lehnt vielleicht die Mehrheit diese ab. Auch umweltbewusste Bürger, die in Regionen leben in denen die Sonnentag zu wenig sind für den effizienten Betrieb für Photovoltaikanlagen sehen oft von der Investition in eine eigene Anlage ab. Trotzdem muss für diese Interessenten der Ökostrom aus der Sonne keine Vision bleiben.

Mittlerweile bieten Banken langfristige Beteiligungen an Photovoltaikanlagen an. Natürlich handelt es sich dabei nicht um wenige Module auf einem Dach, sondern um regelrechte Kraftwerke deren Leistungen sich im Megawatt-Bereich bewegen. Unterschiedlich sind die Beteiligungen daran. So können Anteile an Photovoltaikanlagen als geschlossener Fonds angeboten werden. Der Vorteil daran ist, dass der Investor sich sehr gut mit der Anlage indentifizieren kann und das wirtschaftliche Risiko bei seriös geplanten Photovoltaikanlagen sehr gering ausfällt. Nachteilig ist, dass dabei Summen im fünfstelligen Euro-Bereich eingesetzt werden müssen. Auch handelt sich dabei um ein langfristiges Investment. Mit geringen Beträgen kann man Eigentümer an lokalen Photovoltaikanlagen werden. Oft sind diese Beteiligungsgesellschaften als Genossenschaften oder GmbH´s organisiert. Von der Steuer lassen sich die Anfangsverluste geltend machen. In den meisten Fällen findet einmal im Jahr eine Versammlung statt, an der alles wichtige besprochen wird.

Dieser Beitrag wurde geschrieben von Elizabeth Bourne

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